Arbeitsrecht in Schweden
Eva . Ed(S): Hauling
In Schweden gibt es ein Betriebliches Mitbestimmungsgesetz, ein Kündigungsschutz-, Urlaubs- und Arbeitszeitgesetz – so wie in Deutschland. Aber es gibt keine Betriebsräte, nur ein einziges Arbeitsgericht und kaum Kündigungsschutzklagen – hier unterscheidet sich die nordeuropäische Konsenskultur ganz erheblich von den deutschen Gepflogenheiten.
Aufgrund der geografischen Nähe sowie der engen historischen und wirtschaftlichen Verflechtungen werden die kulturellen Unterschiede zwischen Schweden und Deutschland meist stark unterschätzt. Doch können sie besonders in Fragen des Arbeitsrechts leicht zu Missverständnissen und ernsten Problemen führen. Daher ist es unerlässlich, diese Unterschiede zu kennen, um Missverständnisse oder sogar arbeitsgerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
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