Die Zivilrechtliche Haftung F R Fehler V
Susanne Listl
Die rechtliche und tatsächliche Bedeutung von Ethikkommissionen für die klinische Forschung ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Der Gesetzgeber hat ihnen im Rahmen der 12. AMG-Novelle für klinische Arzneimittelprüfungen die Funktion einer „Patientenschutzinstitution mit Behördencharakter“ gegeben. Sie tragen diese Rolle nunmehr auch in der klinischen Medizinprodukteprüfung. Die Mitglieder öffentlich-rechtlicher Ethikkommissionen prüfen auf ehrenamtlicher Basis die Zulässigkeit von Forschungsvorhaben im Vorfeld und sind zum Teil auch mit deren späterer Überwachung betraut. Dabei können Ethikkommissionen auf verschiedenen Ebenen Schäden verursachen, insbesondere indem sie Forschungsvorhaben ohne sachliche Rechtfertigung verzögern, einschränken oder ablehnen, oder indem sie rechtlich oder medizinisch nicht einwandfreie Forschung fälschlicherweise ... Read more
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