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Volker Boehme-Nessler - BilderRecht - 9783642038761 - V9783642038761
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BilderRecht

€ 101.55
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Description for BilderRecht Hardback. Num Pages: 260 pages, black & white illustrations. BIC Classification: CF. Category: (G) General (US: Trade). Dimension: 234 x 156 x 15. Weight in Grams: 542.
Wir leben im Zeitalter der Bilder. Bilder sind in der modernen Welt allgegenwärtig. Dazu muss man nicht fernsehen, Zeitung lesen oder im Internet surfen. Kaum ein Bereich der Gesellschaft kommt ohne Visualisierungen und visuelle Kommuni- tionen aus. Das Bild ist dabei, die Schrift als kulturelles Leitmedium abzulösen. Welche Auswirkungen hat das? Die Flut der Bilder ändert alles – die Wahrnehmung, das Denken und das Kom- nizieren. Denn Bilder werden schon neurobiologisch ganz anders wahrgenommen und verarbeitet als Worte und Texte. Bilder wirken – um nur einige Eigenschaften zu nennen – viel schneller als Worte, sie sind viel emotionaler und konkreter. ... Read more

Product Details

Format
Hardback
Publication date
2009
Publisher
Springer-Verlag Berlin and Heidelberg GmbH & Co. KG Germany
Language
German
Number of pages
260
Condition
New
Number of Pages
246
Place of Publication
Berlin, Germany
ISBN
9783642038761
SKU
V9783642038761
Shipping Time
Usually ships in 15 to 20 working days
Ref
99-15

About Volker Boehme-Nessler
Volker Boehme-Neßler, Jahrgang 1962, lebt in Berlin. Er ist habilitierter Jurist und promovierter Politikwissenschaftler. Nach seinem Studium war er mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig. Seit 1998 ist er Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Sein Interesse gilt den Schnittstellen – zwischen Recht und Gesellschaft, zwischen Wissenschaft und Praxis, zwischen Natur und Kultur ... Read more

Reviews for BilderRecht
Aus den Rezensionen: “... Das Werk trägt mit bewundernswerter Vollständigkeit alle Erkenntnisse der einschlägigen empirischen Wissenschaften zusammen. ... Die Folgerungen, die der Verfasser an das dargelegte Material knüpft, sind weitreichend ...“ (Professor Dr. Dres. h.c. Friedrich-Christian Schroeder, in: JZ JuristenZeitung, 3/February/2012, Vol. 67, Issue 3, S. 141)

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